Die Benefit Kinder- und Jugendhilfe ist ein freier Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Gutach im Breisgau. Unsere Räumlichkeiten befinden sich in Waldkirch. Benefit bietet ambulante Hilfen im Landkreis Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald an.
Der Träger der Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien bei. Unser Konzept basiert auf der Überzeugung, dass die passende Unterstützung individuell entwickelt wird. Dies bedeutet, dass die Form der Hilfe an die Bedürfnisse der Hilfesuchenden angepasst wird, indem die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien respektiert und berücksichtigt werden. Unser systemischer Ansatz stellt sicher, dass das gesamte soziale Umfeld berücksichtigt und nach Möglichkeit in den Unterstützungsprozess integriert wird.
Ein systemischer und ressourcenorientierter Ansatz erfordert von pädagogischen Fachkräften entsprechendes Fachwissen sowie den Wunsch, vertrauensvolle und stabile Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und Familien aufzubauen. Dies ist die Grundlage für eine erfolgreiche Hilfe. Darauf aufbauend erarbeiten wir gemeinsam mit unserem Klientel Lösungsansätze und Handlungsalternativen, um Strukturen und Prozesse zu verändern und ein eigenständiges und verantwortungsvolles Leben zu ermöglichen. Besonders wichtig ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Unser zentrales Anliegen ist es, Kinder, Jugendliche und Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten zu unterstützen.
Unsere Arbeit legitimiert sich aus den Vorschriften des SGB VIII. Wir arbeiten auf der Grundlage folgender Rechtsformen:
• Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16)
• Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17)
• Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sowie des Umgangsrechts für Alleinerziehende und deren Kinder (§ 18)
• Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung (§ 28, § 27)
• Erziehungsbeistand (§ 30)
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)
• Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a)
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41)
Weitere rechtliche Grundlagen sind:
• Mitwirkung am Hilfeplanverfahren (§ 36)
• Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a)
• Beachtung der Datenschutzvorschriften (§§ 62-65)
Die Benefit Kinder- und Jugendhilfe steht allen Rat- und Hilfesuchenden unabhängig von Alter, sozialem Status, Bildungsstand, politischer Meinung, Geschlecht, Religion, Nationalität oder anderen persönlichen Merkmalen zur Verfügung. Darüber hinaus fungieren wir als Ansprechpartner für andere Gruppen, die sich mit der Bildung junger Menschen befassen.
In folgenden Fällen leisten wir u.a. entsprechende Hilfe:
Kinder und Jugendliche mit folgenden Symptomen:
• Entwicklungsstörungen
• psychosomatische Störungen (Bauchschmerzen, Bettnässen, Schlafstörungen)
• Bedarf an Integrationsunterstützung
• Verhaltensprobleme (ADHS, Aggression)
• emotionale Probleme (Angst, depressive Verstimmung)
• Schwierigkeiten in schulischen Belangen (Leistungsdruck, Schulabstinenz)
• Fragen bei der Identitätsfindung oder bei Partnerschaftsproblemen
• Leistungsschwierigkeiten (Konzentrationsprobleme, Lernschwäche)
• Traumata (Gewalt, Verlust einer Bezugsperson)
• familiäre Probleme
Junge Volljährige:
• individuelle Problemlagen in der Persönlichkeitsentwicklung
Eltern, Alleinerziehende und Familien bei:
• Fragen zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen
• Erziehungsfragen
• familiären Schwierigkeiten und Krisen
• Fragen in Sachen Partnerschaft, Ehe und Trennung
• Suchtproblematiken, psychischen oder physischen Erkrankungen
Multiplikatoren:
• freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen und Fachkräfte aus dem pädagogischen und psychosozialen Bereich
• Schulen und Kindertageseinrichtungen
• Jugendämter, Wohlfahrtsverbände und Ämter des Bildungs- und Gesundheitswesens
Die Bereitstellung unserer Angebote bezieht sich auf die Entwicklung und Förderung von Selbstvertrauen, Selbstverwirklichung und Selbstwirksamkeit. Kinder, Jugendliche und Familien sollen befähigt werden, ein verantwortungsvolles und unabhängiges Leben zu führen. Familien sollten in Erziehungsfragen und im Alltag unterstützt werden, um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern und Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu verringern. Wichtig ist auch, Stigmatisierungen zu vermeiden und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Da die Benefit Kinder- und Jugendhilfe jedes Angebot für bzw. mit den Betreuten (und Sorgeberechtigten) oftmals auch über einen längeren Zeitraum erarbeitet, gibt es für uns zunächst keine Ausschlusskriterien, auch wenn es noch so schwierig oder gar zunächst ausweglos erscheint. Dahinter verbirgt sich die Auffassung, dass es nicht sein darf, dass sich unser Helfersystem außer Stande sieht, Kindern und Jugendlichen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen, indem sie ihnen adäquate Hilfsangebote machen.
Insbesondere für diese Zielgruppe, für die bisher keine oder keine geeignete Maßnahme gefunden worden ist oder die nicht den gewünschten „Erfolg“ gebracht hat, fühlen wir uns auf der Basis unseres Leitbildes und unserer Haltung verpflichtet.
Wir sehen in unseren individuellen, auf die Probleme abgestimmten Konzepten, unter Einsatz der „richtigen“ Fachkraft eine Chance, die den meisten Kindern und Jugendlichen genügend Raum bietet, mit uns zu kooperieren und die Glaubwürdigkeit unserer Angebote erleben zu können. So erreichen wir eine Bereitschaft, sich auf die Betreuenden, das Konzept und die Veränderungen einzulassen.
Wir beachten sehr genau die Grenzen zur Medizin, Psychiatrie und Therapie, was aber eine Mitarbeit während eines stationären Aufenthaltes in Psychiatrie oder Krankenhaus nicht ausschließt, insbesondere um einen etwaigen Übergang in die Jugendhilfe mitzugestalten.
Partizipation ist zentraler Bestandteil unserer Jugendarbeit. Das Recht auf Teilhabe ist ein Menschenrecht, daher haben junge Menschen das Recht darauf. Dies ist unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Baurecht sowie dem Kinder- und Jugendhilfegesetz verbindlich dokumentiert. Das Gesetz stellt klar, dass junge Menschen Experten für ihre eigenen Angelegenheiten sind und in alle Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden müssen. So steht es im § 8 Abs. 1 SGB VIII. 1. Kinder und Jugendliche müssen entsprechend ihrem Entwicklungsstand in alle sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen werden.
Auch in der Stellungnahme „Partizipation im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit“ der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) wird auf die Bedeutung der Umsetzung und Förderung von Partizipation im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit eingegangen.
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