Erziehungsbeistand zählt zu den Hilfen zur Erziehung und ist im § 30 SGB VIII verankert. „Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“
Bei dieser Form der Hilfe werden beispielsweise gemeinsam mit dem Jugendlichen Lebensperspektiven erarbeitet. Diese können u.a. schulische Schwierigkeiten, berufliche Vorbereitungen oder Verselbständigung sein. Die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung sollen gefördert werden. Zudem werden psychosoziale Kompetenzen gestärkt, die Persönlichkeit des Jugendlichen stabilisiert und entwicklungsbedingte Krisen abgebaut, um eine Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen oder erweitern.
Die intensive Betreuung besteht aus handlungs-, gesprächs- und erlebnisorientierten Inhalten und zielt neben der Unterstützung bei persönlichen und alltäglichen Problemen auf folgende Hilfestellungen ab:
• Freizeitgestaltung
• Verwaltung und Unterstützung bei der finanziellen Situation
• Hilfe bei der Suche nach einer Ausbildung
• Erhaltung oder Beschaffung einer angemessenen Wohnmöglichkeit
• bei Kriseninterventionen
Der individualpädagogische Ansatz ist ein integrativer Bestandteil unserer sozial-pädagogischen Familienarbeit. Die Verselbständigungshilfe wird für Jugendliche und junge Volljährige mit differenzierten Verselbständigungsmodellen angeboten. Sie sollen in der Phase der Abkopplung aus dem Familiensystem oder einer stationären Hilfe zur Selbstständigkeit hin betreut und unterstützt werden. Der individuelle Hilfebedarf wird anhand des Entwicklungsstandes und der Motivation des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen analysiert.
Allgemeine Ziele und Leistungen bilden:
• eigenständige und verantwortungsvolle Lebensführung im adäquaten Lebensumfeld
• soziale Integration
• Persönlichkeitsentwicklung fördern
• Beziehungsaufbau
• Freizeitgestaltung
• Reflexion konkreter Fragen bei der Lebensgestaltung
• Erreichbarkeit des Helfers bei Krisensituationen
• Vernetzung mit weiteren Hilfsangeboten
• Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
• Beratung in Fragen von Beziehungen, Partnerschaft und Sexualität
• Umgang mit finanziellen Angelegenheiten
• Beratung und Vermittlung bei gesundheitlichen Fragen
• lebenspraktische Fähigkeiten vermitteln und erweitern
• Förderung der sozialen Kompetenzen und intellektuellen Ressourcen
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