Der „Begleitete Umgang“ ist eine Leistung, bei der die Eltern und deren Kinder die Möglichkeit erhalten, Kontakt zueinander aufzubauen. Die Inanspruchnahme erfolgt z.B. bei getrennt lebenden Eltern, bei außerfamiliärer Erziehung oder bei Inobhutnahme. Dieses Angebot dient der Unterstützung des Elternteils, das sich nicht in der Lage fühlt, den Umgang alleine durchzuführen; etwa bei Säuglingen, Kleinkindern oder Kennenlernen. Das Ziel der Hilfe ist die eigenständige Regelung der Besuchskontakte und eine verantwortungsvolle Gestaltung der Kontakte. Die sozialpädagogische Fachkraft orientiert sich dabei an den Bedürfnissen des Kindes und begleitet dieses und dessen umgangsberechtigtes Elternteil. Der rechtliche Rahmen findet sich in § 18 Abs. 3 SGB VIII wieder.
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